Zwei Backshops in München wehren sich gegen Hygiene-Anforderungen. Sie klagen vor dem Münchner Verwaltungsgericht gegen Bescheide des Kreisverwaltungsreferats. Die Behörde will, dass die Läden beim Selbstbedienungsverkauf eine Sperre einbauen, damit Kunden Brezeln und Brötchen nicht anfassen und dann zurücklegen können. Viel realer ist jedoch eine andere Gefahr – und dagegen tun die Behörden wenig.
In den beiden betroffenen Geschäften ist es wie in vielen deutschen Läden: Die Backwaren liegen in aufklappbaren Plexiglaskästen. Auf Schildern steht die Aufforderung an die Kunden, nur mit Zangen zuzugreifen, Berührung verpflichte zum Kauf. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2011 reichen „rein hypothetische Gefährdungen“ nicht aus, um behördliche Auflagen zu rechtfertigen.
Viel drängender ist ein Problem mit unsauberen Händen – und das betrifft die traditionellen Bäcker. Oft greifen die Mitarbeiter abwechselnd ins Warenregal und dann in die Kasse. Geldscheine und Münzen sind jedoch alles andere als sauber. Wer sich als Kunde darüber beklagt, erntet beim Verkaufspersonal oft nur Kopfschütteln. Dabei geht es auch anders. In manchen Betrieben liegen Stülphandschuhe bereit, in die man schnell reinkommt. Und es gibt Wechselgeldautomaten für die Ladentheke.